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Gewerbeimmobilien

Spezialisten im Gewerbesektor

 

Die Anforderungen an den Verkauf und die Vermietung von Gewerbeimmobilien fallen grundlegend anders aus als im privaten Raum. Diese Anforderungen sind geprägt von einer besonderen Dynamik und durch enge Kopplung an die wirtschaftliche und betriebswirtschaftliche vorhandene Situation. Dadurch bietet dieses Marktsegment große Potentiale, die jedoch nur durch eine gute Marktkenntnis, Erfahrung, Fachwissen und eine Portion Verhandlungsgeschick realisiert werden können.

Wir bewegen uns seit vielen Jahren erfolgreich in diesem Segment und können Ihnen natürlich dieses Alleinstellungsmerkmal zur Verfügung stellen.

Häufige Fragen

Im Folgenden beantworten wir häufige Fragen zum Thema Gewerbeimmobilien.

Im gewerblichen Sektor gilt das Bestellerprinzip nicht. Anders als bei einem privaten Geschäft kann die Provision hier frei zwischen Auftraggeber und Immobilienmakler ausgehandelt werden. Es gibt keine Gebührenordnung. Deshalb sind Sie als Investor gut darin beraten, wenn Sie bereits vor Vertragsabschluss neben der Höhe der Provision einmal den Umfang der zu erwartenden Leistungen festlegen und außerdem genau angeben, wer diese Summe zu bezahlen hat.

Der Gewerbemakler ist Fachkraft und Ansprechpartner. Im Rahmen seiner Tätigkeit zählt die Vermittlung von Kauf- und Mietobjekten zu seinen Kernaufgaben. Diesbezüglich stellt der Gewerbemakler die notwendigen Berechnungen zur Festlegung des Miet- oder Kaufpreises anhand der Umsatzzahlen und der vorliegenden Mietverträge an. Es gilt potenzielle Mieter bzw. Käufer gezielt nach der Nutzungsart sowie der Funktion des Gewerbeobjektes zu vermitteln.

Ein Immobilienmakler sollte neben einem fundierten Fachwissen im Immobilienbereich betriebswirtschaftliche sowie banktechnische Kenntnisse besitzen und diese im besten Fall mit einer langjährigen Erfahrung verbinden. Um bei der Vermittlung von Gewerbeimmobilien erfolgreich zu sein, sollte der Makler eine enge Anbindung zum lokalen Markt aufweisen, die durch ein überregionales Netzwerk ergänzt wird. All diese Qualifikationen sollten beständig gepflegt und auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Kurzum: Ja, solche Gewinne müssen gemäß dem persönlichen Einkommensteuersatzes berücksichtigt werden. Denn laut Gesetz wird bei der Veräußerung einer Gewerbeimmobilie pauschal ein Spekulationsgeschäft unterstellt, da bei vielen Transaktionen dieser Art von einer Wertsteigerung des Objekts ausgegangen wird. Immerhin können Sie am Ende die Kosten miteinbeziehen, die während des Verkaufsprozesses angefallen sind.

Grundsätzlich aber gilt, keine Miet- oder Kaufentscheidung ohne vorherige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, möglichst durch den persönlichen Steuerberater!

Welche Eigenschaften im Einzelfall den Ausschlag für einen Kauf geben, bleibt natürlich dem Investor überlassen. Generell lässt sich aber festhalten, dass ein vermietetes Objekt im gewerblichen Bereich für einen Investor/ Kapitalanleger attraktiver ist. Wobei bei einem Investor mit Selbstnutzungsambitionen ein leeres Gewerbeobjekt gefragter ist. Die Vertragslaufzeit ist der Garant für einhergehende Sicherheit und langfristige Kalkulierbarkeit. Je länger und stabiler ein Mietvertrag läuft, umso höher sind die zu erwartenden Kaufpreisangebote.

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